Zum Inhalt springen
nrw·seniorenbetreuung

Begriffe

Kurze, beschreibende Erklärungen — keine Bewertung und keine Rechtsauskunft.

Die Merkmale dieses Vergleichs

Betreuungsmodell
Unter welchem rechtlichen Modell arbeitet die Betreuungskraft?
Mögliche Angaben: Entsendung aus dem Ausland · selbstständige Betreuungskraft · Anstellung in Deutschland · mehrere Modelle
Vertragspartner der Familie
Mit wem schließt die Familie den Vertrag?
Mögliche Angaben: Agentur in Deutschland · Dienstleister im Ausland · die Betreuungskraft selbst · mehrere, je nach Modell
Wechselrhythmus
Wie oft wechselt die Betreuungsperson?
Ersatz bei Ausfall
Was passiert, wenn die Betreuungskraft ausfällt?
Preis laut Anbieter
Was kostet es, mit welcher Bezugsgröße?
Im Preis enthalten
Was ist im Preis drin, was kommt obendrauf?
Kündigungsfrist
Wie schnell komme ich wieder heraus?
Mögliche Angaben: jederzeit kündbar
Betreuung für zwei Personen
Können zwei Personen im Haushalt betreut werden?
Mögliche Angaben: ja · ja, zu einem eigenen Preis
Zertifizierung und Mitgliedschaft
Gibt es einen von außen prüfbaren Nachweis?

Begriffe der Branche

24-Stunden-Betreuung
Eine Betreuungsperson wohnt im Haushalt der betreuten Person und ist über den Tag verteilt verfügbar. Der Begriff ist eingebürgert, aber irreführend: eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft ist arbeitsrechtlich nicht darstellbar. Was tatsächlich geschuldet ist, steht im Vertrag mit dem Anbieter.
Live-in
Dasselbe wie oben, in der Branchensprache. „Live-in“ sagt nur, dass die Betreuungsperson im Haushalt wohnt — nichts über das rechtliche Modell dahinter.
Entsendung
Die Betreuungsperson ist bei einem Unternehmen im Ausland angestellt und wird für den Einsatz nach Deutschland entsandt. Sie bleibt im Heimatland sozialversichert; das weist die A1-Bescheinigung nach.
A1-Bescheinigung
Ein Formular, das bescheinigt, in welchem Land eine entsandte Person sozialversichert ist. Es wird im Entsendemodell für jede Betreuungsperson ausgestellt.
Selbstständigenmodell
Die Betreuungsperson arbeitet als selbstständige Unternehmerin und rechnet selbst ab. Ob eine Tätigkeit selbstständig ist, beurteilen im Streitfall die Sozialversicherungsträger und Gerichte nach den tatsächlichen Umständen.
Vermittlung
Ein Unternehmen stellt den Kontakt zwischen Familie und Betreuungskraft oder Dienstleister her. Wer bei einer Vermittlung Vertragspartner der Familie wird, ist genau die Frage, die das Merkmal „Vertragspartner der Familie“ beantwortet.
Betreuungskraft, nicht Pflegefachkraft
Betreuung heißt Haushalt, Gesellschaft und Unterstützung im Alltag. Behandlungspflege — etwa Medikamentengabe oder Wundversorgung — ist davon zu trennen und wird in der Regel von einem ambulanten Pflegedienst erbracht.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Leistung der Pflegeversicherung, wenn die private Pflegeperson ausfällt. Wird oft zur Mitfinanzierung herangezogen; ob und in welcher Höhe, klärt die Pflegekasse.
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Monatlicher Betrag für Unterstützungsangebote im Alltag. Er kann nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote verwendet werden — deshalb fragt dieses Verzeichnis die Anerkennung als Merkmal ab.
DIN SPEC 33454
Eine 2021 veröffentlichte Spezifikation für die Vermittlung und Erbringung häuslicher Betreuung. Sie ist keine gesetzliche Pflicht; wer sie nennt, gibt damit einen von außen prüfbaren Anhaltspunkt an.