Begriffe
Kurze, beschreibende Erklärungen — keine Bewertung und keine Rechtsauskunft.
Die Merkmale dieses Vergleichs
- Betreuungsmodell
- Unter welchem rechtlichen Modell arbeitet die Betreuungskraft?
Mögliche Angaben: Entsendung aus dem Ausland · selbstständige Betreuungskraft · Anstellung in Deutschland · mehrere Modelle - Vertragspartner der Familie
- Mit wem schließt die Familie den Vertrag?
Mögliche Angaben: Agentur in Deutschland · Dienstleister im Ausland · die Betreuungskraft selbst · mehrere, je nach Modell - Wechselrhythmus
- Wie oft wechselt die Betreuungsperson?
- Ersatz bei Ausfall
- Was passiert, wenn die Betreuungskraft ausfällt?
- Preis laut Anbieter
- Was kostet es, mit welcher Bezugsgröße?
- Im Preis enthalten
- Was ist im Preis drin, was kommt obendrauf?
- Kündigungsfrist
- Wie schnell komme ich wieder heraus?
Mögliche Angaben: jederzeit kündbar - Betreuung für zwei Personen
- Können zwei Personen im Haushalt betreut werden?
Mögliche Angaben: ja · ja, zu einem eigenen Preis - Zertifizierung und Mitgliedschaft
- Gibt es einen von außen prüfbaren Nachweis?
Begriffe der Branche
- 24-Stunden-Betreuung
- Eine Betreuungsperson wohnt im Haushalt der betreuten Person und ist über den Tag verteilt verfügbar. Der Begriff ist eingebürgert, aber irreführend: eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft ist arbeitsrechtlich nicht darstellbar. Was tatsächlich geschuldet ist, steht im Vertrag mit dem Anbieter.
- Live-in
- Dasselbe wie oben, in der Branchensprache. „Live-in“ sagt nur, dass die Betreuungsperson im Haushalt wohnt — nichts über das rechtliche Modell dahinter.
- Entsendung
- Die Betreuungsperson ist bei einem Unternehmen im Ausland angestellt und wird für den Einsatz nach Deutschland entsandt. Sie bleibt im Heimatland sozialversichert; das weist die A1-Bescheinigung nach.
- A1-Bescheinigung
- Ein Formular, das bescheinigt, in welchem Land eine entsandte Person sozialversichert ist. Es wird im Entsendemodell für jede Betreuungsperson ausgestellt.
- Selbstständigenmodell
- Die Betreuungsperson arbeitet als selbstständige Unternehmerin und rechnet selbst ab. Ob eine Tätigkeit selbstständig ist, beurteilen im Streitfall die Sozialversicherungsträger und Gerichte nach den tatsächlichen Umständen.
- Vermittlung
- Ein Unternehmen stellt den Kontakt zwischen Familie und Betreuungskraft oder Dienstleister her. Wer bei einer Vermittlung Vertragspartner der Familie wird, ist genau die Frage, die das Merkmal „Vertragspartner der Familie“ beantwortet.
- Betreuungskraft, nicht Pflegefachkraft
- Betreuung heißt Haushalt, Gesellschaft und Unterstützung im Alltag. Behandlungspflege — etwa Medikamentengabe oder Wundversorgung — ist davon zu trennen und wird in der Regel von einem ambulanten Pflegedienst erbracht.
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
- Leistung der Pflegeversicherung, wenn die private Pflegeperson ausfällt. Wird oft zur Mitfinanzierung herangezogen; ob und in welcher Höhe, klärt die Pflegekasse.
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
- Monatlicher Betrag für Unterstützungsangebote im Alltag. Er kann nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote verwendet werden — deshalb fragt dieses Verzeichnis die Anerkennung als Merkmal ab.
- DIN SPEC 33454
- Eine 2021 veröffentlichte Spezifikation für die Vermittlung und Erbringung häuslicher Betreuung. Sie ist keine gesetzliche Pflicht; wer sie nennt, gibt damit einen von außen prüfbaren Anhaltspunkt an.