Pflegearten

Pflegeberatung und Pflegestützpunkte

Pflegeberatung hilft, Leistungen, Pflegegrad, Anbieterarten und lokale Hilfen zu einem tragfähigen Plan zusammenzuführen.

Zuletzt aktualisiert: 26.04.2026

Was Beratung konkret bringt

Pflegeberatung kann Ansprüche erklären, Versorgungsbedarf ermitteln, Leistungen kombinieren und auf Wunsch einen Versorgungsplan erstellen. Sie ist besonders wertvoll, wenn Angehörige nicht wissen, ob Pflegedienst, Betreuung, Tagespflege oder Heim der richtige nächste Schritt ist.

Pflegestützpunkte bündeln regionale Informationen und können helfen, lokale Angebote, Kassenleistungen und soziale Hilfen zusammenzudenken.

Wann Sie Beratung nutzen sollten

Nutzen Sie Beratung früh: vor dem Pflegegrad-Antrag, nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Demenz, vor einer Höherstufung, bei Überlastung Angehöriger oder bevor Sie langfristige Verträge schließen.

Bereiten Sie konkrete Fragen und Alltagssituationen vor. Je präziser der tatsächliche Bedarf beschrieben wird, desto hilfreicher wird die Beratung.

Anspruch auf Pflegeberatung

Nach § 7a SGB XI haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekasse. Dieser Anspruch besteht ab dem Zeitpunkt, wenn Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden oder Beratungsbedarf erkennbar ist.

Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin anbieten – auch als Hausbesuch. Wer diesen Anspruch kennt und aktiv einfordert, spart oft erhebliche Zeit bei der Orientierung.

Was Sie für das Gespräch vorbereiten sollten

Bringen Sie Pflegegrad-Bescheid und Gutachten, Medikamentenplan, Arztberichte und Vollmachten mit. Wichtiger noch: Beschreiben Sie konkrete Alltagssituationen. Was klappt nicht mehr selbstständig? Wo entstehen Risiken? Wo sind Angehörige täglich eingebunden?

Gute Fragen für das Beratungsgespräch sind: Welche Leistungen lassen sich kombinieren? Wie nutze ich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege optimal? Wann macht Tagespflege Sinn? Welche lokalen Anbieter sind anerkannt? Wie bereite ich einen Höherstufungsantrag vor?

Häufige Fragen

Fragen zum Thema

Kostet Pflegeberatung etwas?

Nein. Pflegeberatung durch die Pflegekasse und durch Pflegestützpunkte ist kostenlos. Der Anspruch besteht unabhängig von der Pflegegrad-Höhe.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegekasse und Pflegestützpunkt?

Die Pflegekasse berät zu ihren eigenen Leistungen. Pflegestützpunkte sind trägerneutral und können alle Leistungen, lokale Angebote und soziale Hilfen gemeinsam betrachten.

Kann ich Beratung auch zu Hause erhalten?

Ja. Auf Wunsch kann die Pflegeberatung als Hausbesuch stattfinden – besonders empfehlenswert, wenn die Situation vor Ort besprochen werden soll.

Quellen und fachliche Grundlage

Bundesgesundheitsministerium: Pflegeberatung

Bundesgesundheitsministerium: Antrag auf Pflegeleistungen

Wichtiger Hinweis

Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Pflege-, Rechts- oder Steuerberatung. Leistungen, Voraussetzungen und Erstattungen sollten immer mit Pflegekasse, Pflegeberatung oder fachlicher Beratung im konkreten Einzelfall geklärt werden.

Lokale Anbieter finden

Was bringt dieser Ratgeber für Ihre Stadt?

Die hier beschriebenen Leistungen und Pflegeformen gibt es in jeder NRW-Stadt – aber nicht überall gleich gut verfügbar. Suchen Sie nach Pflegediensten, Betreuungsdiensten und Beratungsstellen in Ihrer Stadt und prüfen Sie, was lokal tatsächlich abrufbar ist.